Steuererklärung ausfüllen lassen in Bern Länggasse


Jeweils Anfang Jahr wird auch in Bern Länggasse die Steuererklärung zugestellt. Nun ist es Zeit sich zu überlegen, wann und durch wen diese ausgefüllt werden soll.

Möchten Sie dieses Mal endlich überprüfen, ob Sie bis anhin alles richtig angegeben haben? Oder haben Sie schlichtweg weder Zeit noch Lust die Steuererklärung zu erstellen? Haben Sie sowieso schwierige Steuerverhältnisse oder viele Veränderungen in der Steuersituation? Dann ist es an der Zeit das Ganze mal an einen Steuerberater zu übergeben.

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  • Durch ein richtiges erstellen der Erklärung sind hohe Steuereinsparungen möglich
  • Verfehlungen beim Ausfüllen werden vermieden
  • Sie selbst sparen Zeit und schonen Ihre Nerven
  • Mit der Auswahl des passenden Anbieters sparen Sie bis 70% an Kosten
  • Bis zu vier Angebote können Sie hier unverbindlich und kostenlos anfordern und einander gegenüberstellen

Sie wohnen in Bern Länggasse und suchen einen Steuerberater respektive jemanden der ihre Steuererklärung ausfüllt. Dann sind sie auf dieser Seite genau richtig. Fordern Sie hier kostenlos bis zu vier Offerten von Steuerberatern aus Ihrer Region ein. Gerade beim erstellen von Steuererklärungen und anderen Finanzdienstleistungen gibt es verschiedene Preise und Stundenansätze. Deshalb lohnt es sich umso mehr, genau hinzuschauen, verschiedene Offerten zu vergleichen und das richtige Angebot aus der Umgebung für sich zu finden. Füllen sie das Formular aus und erhalten Sie ein Angebot für das Erstellen ihrer Steuererklärung.

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Steuererklärung - Worauf achten
  • Einkommen inklusive aller Nebeneinkünfte korrekt deklarieren
  • Berufsauslagen sowie alle möglichen Abzüge aufführen, zu den wichtigsten Abzügen in der Steuererklärung gehören:
    • Abzüge für Unterhaltspflichtige Kinder und Jugendliche
    • Alle Ausgaben die durch den Beruf entstanden sind (Berufsauslagen wie Auto, Essen usw.)
    • Liegenschaftsunterhaltskosten (je nach Kanton gibt es hier unterschiedliche Richtlinien
    • Schuldzinsen
    • Versicherungsprämien sowie Krankheits- und Unfallkosten
  • Säule 3a, Beiträge an Vorsorgeeinrichtungen können bis zu einem definierten Betrag vom Einkommen abgezogen werden (mit Pensionskasse dürfen Sie im Kanton Bern für 2023 maximal CHF 7’056 in die Säule 3a einzahlen und bei den Steuern abziehen, ohne PK maximal CHF 35’280)
  • Weiterbildungs- und Umschulungskosten können abgezogen werden (gerade diese gehen oft vergessen oder es ist nicht klar was angegeben werden darf und was nicht)

Plicht zur Steuererklärung

Es besteht für jede in der Schweiz wohnhafte Person die Verpflichtung zur Angabe der steuerrelevanten Daten. Es gibt nur ganz wenige Ausnahmeregelungen, die eine Person vom erstellen der Steuererklärung befreien können.  Ob Sie in ihrer aktuellen Situation eine Steuererklärung ausfüllen müssen oder nicht klären sie am besten mit dem Steueramt ihrer Wohngemeinde oder ihres Wohnkantons ab. Für ausländische Staatsangehörige die in der Schweiz ihren Wohnsitz haben ist auch eine pauschale Besteuerung möglich.

Das elektronische Ausfüllen der Steuererklärung in Bern Länggasse / im Kanton Bern

Grundsätzlich hat heutzutage jeder Kanton eine Möglichkeit an, die Steuerdokumente elektronisch auszufüllen. Es ist Ihnen überlassen welchen Weg Sie wählen – ob elektronisch oder das ausfüllen von Hand. Gerade auch die laufende Änderung zur elektronischen Steuererklärung ist ein Aspekt beim Entscheid die Steuerunterlagen selber zu bearbeiten oder durch eine Fachperson ausfüllen zu lassen.

Der Kanton Bern setzt die Steuersoftware TaxMe ein. Das Steuertool kann auf der Webseite des Kantons heruntergeladen werden.

Nicht zu lange zuwarten mit der Steuererklärung

Solch unangenehme Sachen wie eine Steuererklärung legt man sich zuerst mal einige Zeit zur Seite, das erstellen hat ja noch Zeit. Trotzdem ist es wichtig diese zeitig und vor allem innerhalb der gesetzten 30 tägigen Frist auszufüllen. Ist dies nicht möglich, sollte man so bald als möglich eine Fristerstreckung bei der Gemeinde oder beim zuständigen Steueramt beantragen. Damit ist es relativ einfach möglich, den Termin für die Einreichung hinauszuschieben. Ansonsten ist vielerorts, vielleicht auch in Bern Länggasse schon bald mit einem Erinnerungsschreiben zu rechnen.

Falls Sie ihre wertvolle Zeit nicht für diese unliebsamen Arbeiten aufwenden möchten, lassen sie sich die Erklärung von einem Profi, einem Steuerberater ausfüllen. Ein Steuerberater mit der erforderlichen Erfahrung erledigt dies für Sie innerhalb kurzer Zeit. Sie selber können die Zeit für andere Dinge einsetzen, und Dank der erstklassig ausgefüllten Steuererklärung sparen Sie zusätzlich auch noch Geld.

Der wirtschaftliche Blickpunkt

Der Kostenaufwand, die Steuerunterlagen von einem Spezialisten ausfüllen zu lassen hält sich in Grenzen. Es kommt darauf an ob viele Wertschriften, Immobilien oder andere Anlagegüter vorhanden sind. Dies hat einen hohen Einfluss auf den Zeitaufwand des Steuerberaters.
Ein weiterer Aspekt sind die möglichen Einsparungen. Haben Sie wirklich die letzten Jahre alle möglichen Abzüge berücksichtigt bei der Erstellung ihrer Steuerunterlagen? Bei diesen, für viele schwer verständlichen Dokumenten geht schnell etwas vergessen. Lassen sie ihre Steuererklärung durch einen ausgewiesenen Treuhandexperten ausfüllen und sparen Sie unter Umständen mehrere hundert oder gar tausende Franken an Steuern. Dann hat es sich allemal gelohnt, sich einen Steuerberater zu nehmen.
Holen sie sich nun Ihre persönlichen Offerten und Angebote in Bern Länggasse für das Erstellen ihrer Steuerunterlagen.

 

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Steuererklärung in Bern Länggasse – Übersicht über die Anbieter

Bern Länggasse / Kanton Bern

Die Wegleitung findet man in aller Regel auf der Webpage des Kantons. Je nach Kanton werden unterschiedliche Programme eingesetzt um die Steuererklärung auszufüllen. An vielen Orten ist bereits eine Online Einreichung möglich, die Daten können online übermittelt werden.

Verschiedene Aktionen sind über die Webseite des Kantons Bern möglich

Download der Steuersoftware TaxMe

Download der Wegleitung

Aufruf der Dokumente für eine Fristerstreckung / Fristverlängerung in Bern Länggasse

Kontaktaufnahme mit den zuständigen Person für die Klärung von Fragen

https://www.fin.be.ch/fin/de/index/steuern.html

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