Steuererklärung ausfüllen lassen in La Neuveville


Jeweils im Februar wird auch in La Neuveville die Steuererklärung zugestellt. Nun ist es Zeit sich Gedanken zu machen, wann und durch wen diese ausgefüllt werden soll.

Möchten Sie dieses Jahr endlich überprüfen, ob Sie bis anhin alles richtig angegeben haben? Oder haben Sie schlichtweg weder Lust noch Zeit die Steuererklärung auszufüllen? Haben Sie sowieso schwierige Steuerverhältnisse oder viele Veränderungen in der Steuersituation? Dann ist es an der Zeit das Ganze mal an einen Steuerberater zu übergeben.

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  • Durch ein korrektes ausfüllen der Erklärung sind hohe Steuerersparnisse möglich
  • Fehler beim Ausfüllen werden vermieden
  • Sie selber sparen Zeit und schonen Ihre Nerven
  • Mit der Auswahl des richtigen Anbieters sparen Sie bis 70% an Kosten
  • Bis zu vier Angebote können Sie hier unverbindlich und kostenlos anfordern und miteinander vergleichen

Sie wohnen in La Neuveville und suchen einen Steuerberater respektive jemanden der ihre Steuererklärung ausfüllt. Dann sind sie auf dieser Seite genau richtig. Fordern Sie hier kostenlos bis zu vier Offerten von Steuerberatern aus Ihrer Region ein. Gerade beim erstellen von Steuererklärungen und anderen Finanzdienstleistungen gibt es allerlei Preise und Stundenansätze. Deshalb lohnt es sich umso mehr, genau hinzuschauen, verschiedene Offerten zu vergleichen und das passende Angebot aus Ihrer Umgebung für sich zu finden. Füllen sie das Formular aus und erhalten Sie ein Angebot für das Erstellen ihrer Steuererklärung.

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Steuererklärung - Worauf achten
  • Einkommen inklusive aller Nebeneinkünfte korrekt deklarieren
  • Berufsauslagen sowie alle möglichen Abzüge aufführen, zu den wichtigsten Abzügen in der Steuererklärung gehören:
    • Abzüge für Unterhaltspflichtige Kinder und Jugendliche
    • Alle finanziellen Aufwendungen die durch den Beruf entstanden sind (Berufsauslagen wie Fahrzeug, Essen usw.)
    • Liegenschaftsunterhaltskosten (je nach Kanton gibt es hier verschiedene Richtlinien
    • Angefallenen Zinsen von Schulden
    • Versicherungsprämien sowie Krankheits- und Unfallkosten
  • Säule 3a, Beiträge an die private Vorsorge können bis zu einem gewissen Betrag vom Einkommen abgezogen werden (mit Pensionskasse dürfen Sie im Kanton Bern für 2023 maximal CHF 7’056 in die Säule 3a einzahlen und bei den Steuern abziehen, ohne PK maximal CHF 35’280)
  • Weiterbildungs- und Umschulungskosten können in Abzug gebracht werden (gerade diese gehen oft vergessen oder es ist unklar was angegeben werden darf und was nicht)

Steuerpflicht

Es besteht für jede in der Schweiz wohnhafte Person die Verpflichtung zur Angabe der Steuerdaten. Es gibt nur ganz wenige Ausnahmeregelungen, die eine Person vom erstellen der Steuererklärung befreien können.  Ob Sie in ihrer aktuellen Situation eine Steuererklärung ausfüllen müssen oder nicht klären sie am besten mit der Steuerverwaltung ihrer Wohngemeinde oder ihres Wohnkantons ab. Für ausländische Staatsangehörige die in der Schweiz ihren Wohnsitz haben ist auch eine pauschale Besteuerung möglich.

Die elektronische Steuererklärung in La Neuveville / im Kanton Bern

Grundsätzlich hat heutzutage jeder Kanton eine Möglichkeit an, die Steuerdokumente elektronisch zu erstellen. Es ist Ihnen überlassen welche Möglichkeit Sie wählen – ob elektronisch oder das ausfüllen von Hand. Gerade auch die laufende Änderung zur digitalen Steuererklärung ist ein Aspekt beim Entscheid die Steuerunterlagen selber zu bearbeiten oder durch eine Fachperson ausfüllen zu lassen.

Der Kanton Bern setzt die Steuersoftware TaxMe ein. Das Steuertool kann auf der Webseite des Kantons heruntergeladen werden.

Nicht zu lange zuwarten mit der Steuererklärung

Solch unangenehme Sachen wie eine Steuererklärung legt man sich gerne mal einige Zeit zur Seite, das aufsetzen hat ja noch Zeit. Trotzdem ist es wichtig diese zeitig und vor allem innerhalb der gesetzten 30 tägigen Frist einzureichen. Ist dies nicht möglich, sollte man so schnell es geht eine Fristerstreckung bei der Gemeinde oder beim verantwortlichen Steueramt beantragen. Damit ist es ziemlich einfach möglich, die Frist für die Fertigstellung hinauszuschieben. Ansonsten ist vielerorts, wahrscheinlich auch in La Neuveville schon bald mit einem Erinnerungsschreiben zu rechnen.

Falls Sie ihre wertvolle Zeit nicht für solche unbeliebten Arbeiten aufwenden möchten, lassen sie sich ihre Erklärung von einem Experten, einem Steuerberater ausfüllen. Ein Steuerberater mit der erforderlichen Erfahrung erledigt dies für Sie innerhalb kurzer Zeit. Sie selber können die Zeit für andere Dinge einsetzen, und Dank einer perfekt ausgefüllten Steuererklärung sparen Sie zusätzlich auch noch Geld.

Der finanzielle Aspekt

Der finanzielle Aufwand, die Steuerunterlagen von einem Experten ausfüllen zu lassen hält sich in Grenzen. Es kommt darauf an ob viele Wertschriften, Immobilien oder andere Anlagegüter vorhanden sind. Dies hat einen hohen Einfluss auf den Aufwand des Steuerberaters.
Ein weiterer Aspekt ist das Sparpotenzial. Haben Sie wirklich immer alle möglichen Abzüge berücksichtigt bei der Erstellung ihrer Steuerunterlagen? Bei diesen, für viele komplizierten Unterlagen geht schnell etwas vergessen. Lassen sie ihre Steuererklärung durch einen ausgewiesenen Treuhandexperten ausfüllen und sparen Sie unter Umständen mehrere hundert oder gar tausende Franken an Steuern. Dann hat es sich allemal gelohnt, sich einen Steuerberater zu nehmen.
Holen sie sich jetzt Ihre persönlichen Offerten und Angebote in La Neuveville für das Ausfüllen ihrer Steuererklärung.

 

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Steuererklärung in La Neuveville – Übersicht über die Anbieter

La Neuveville / Kanton Bern

Die Wegleitung findet man in aller Regel auf der Internetseite des Kantons. Je nach Kanton werden verschiedene Tools eingesetzt um die Steuererklärung auszufüllen. An vielen Orten ist bereits eine Online Einreichung möglich, die Daten können online übermittelt werden.

Verschiedene Aktionen sind über die Webseite des Kantons Bern möglich

Download der Steuersoftware TaxMe

Download der Wegleitung

Aufruf der Dokumente für eine Fristerstreckung / Fristverlängerung in La Neuveville

Kontaktaufnahme mit den zuständigen Person für die Klärung von Fragen

https://www.fin.be.ch/fin/de/index/steuern.html

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