Steuererklärung ausfüllen lassen in Seedorf BE


Jeweils im Februar wird auch in Seedorf BE die Steuererklärung zugestellt. Nun ist es Zeit sich Gedanken zu machen, wann und durch wen diese erstellt werden soll.

Möchten Sie dieses Mal endlich überprüfen, ob Sie bis anhin alles richtig gemacht haben? Oder haben Sie schlichtweg weder Lust noch Zeit die Steuererklärung zu erstellen? Haben Sie sowieso komplizierte Steuerverhältnisse oder viele Veränderungen in der Steuersituation? Dann ist es an der Zeit das Ganze mal an einen Steuerberater zu übergeben.

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  • Durch ein korrektes ausfüllen der Erklärung sind hohe Steuerersparnisse möglich
  • Verfehlungen beim Ausfüllen werden vermieden
  • Sie selbst sparen Zeit und schonen Ihre Nerven
  • Mit der Auswahl des passenden Anbieters sparen Sie bis 70% an Kosten
  • Bis zu vier Angebote können Sie hier unverbindlich und kostenlos anfordern und miteinander vergleichen

Sie wohnen in Seedorf BE und suchen einen Steuerberater respektive jemanden der ihre Steuererklärung ausfüllt. Dann sind sie auf dieser Webseite genau richtig. Fordern Sie hier kostenlos mehrere Offerten von Steuerberatern aus Ihrer Region ein. Gerade beim ausfüllen von Steuererklärungen und anderen Finanzdienstleistungen gibt es allerlei Preise und Stundenansätze. Aus diesem Grund lohnt es sich umso mehr, genau hinzuschauen, verschiedene Offerten zu vergleichen und das passende Angebot aus der Umgebung für sich zu finden. Füllen sie das Formular aus und erhalten Sie ein Angebot für das Erstellen ihrer Steuererklärung.

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Steuererklärung - Was muss ich beachten
  • Verdienst inklusive aller Nebeneinkünfte korrekt deklarieren
  • Berufsauslagen sowie alle möglichen Abzüge aufführen, zu den wichtigsten Abzügen in der Steuererklärung gehören:
    • Abzüge für Unterhaltspflichtige Kinder und Jugendliche
    • Alle Aufwendungen die durch den Beruf entstanden sind (Berufsauslagen wie Fahrzeug, Essen usw.)
    • Liegenschaftsunterhaltskosten (je nach Kanton gibt es hier unterschiedliche Richtlinien
    • Angefallenen Zinsen von Schulden
    • Prämien von Versicherungen sowie Krankheits- und Unfallkosten
  • Säule 3a, Beiträge an die private Vorsorge können bis zu einem definierten Betrag vom Einkommen abgezogen werden (mit Pensionskasse dürfen Sie im Kanton Bern für 2023 maximal CHF 7’056 in die Säule 3a einzahlen und bei den Steuern abziehen, ohne PK maximal CHF 35’280)
  • Weiterbildungs- und Umschulungskosten können abgezogen werden (gerade diese gehen oft vergessen oder es ist unklar was angegeben werden darf und was nicht)

Plicht zur Steuererklärung

Es besteht für jede in der Schweiz wohnhafte Person die Pflicht zur Angabe der steuerrelevanten Daten. Es gibt nur ganz wenige Ausnahmen, die eine Person vom ausfüllen der Steuererklärung befreien können.  Ob Sie in ihrer aktuellen Situation eine Steuererklärung ausfüllen müssen oder nicht klären sie am besten mit der Steuerverwaltung ihrer Wohngemeinde oder ihres Wohnkantons ab. Für ausländische Staatsangehörige die in der Schweiz ihren Wohnsitz haben ist auch eine pauschale Besteuerung möglich.

Die elektronische Steuererklärung in Seedorf BE / im Kanton Bern

Grundsätzlich bietet heutzutage jeder Kanton eine Möglichkeit an, die Steuerdokumente elektronisch zu erstellen. Es ist Ihnen überlassen welche Möglichkeit Sie wählen – ob elektronisch oder das ausfüllen von Hand. Gerade auch der vermehrte Wandel zur elektronischen Steuererklärung ist ein Aspekt beim Entscheid die Steuerunterlagen selber zu bearbeiten oder durch eine Fachperson ausfüllen zu lassen.

Der Kanton Bern setzt die Steuersoftware TaxMe ein. Das Steuertool kann auf der Webseite des Kantons heruntergeladen werden.

Nicht zu lange zuwarten mit der Steuererklärung

Solch unangenehme Sachen wie eine Steuererklärung legt man sich leicht mal einige Wochen oder Monate zur Seite, das erstellen hat ja noch Zeit. Trotzdem ist es wichtig diese zeitig und vor allem innert der gesetzten 30 tägigen Frist einzureichen. Ist dies nicht möglich, sollte man so bald als möglich eine Fristerstreckung bei der Gemeinde oder beim zuständigen Steueramt anfordern. Damit ist es relativ einfach möglich, den Termin für die Abgabe hinauszuschieben. Ansonsten ist vielerorts, vielleicht auch in Seedorf BE schon bald mit einem Erinnerungsschreiben zu rechnen.

Falls Sie ihre wertvolle Zeit nicht für solche unliebsamen Arbeiten aufwenden möchten, lassen sie sich die Erklärung von einem Profi, einem Steuerberater ausfüllen. Ein Steuerberater mit der notwendigen Erfahrung erledigt dies für Sie innerhalb kurzer Zeit. Sie selber können die Zeit für andere Dinge nutzen, und Dank einer perfekt ausgefüllten Steuererklärung sparen Sie obendrein auch noch Geld.

Der finanzielle Blickpunkt

Der Kostenaufwand, die Steuerunterlagen von einem Fachmann ausfüllen zu lassen hält sich relativ klein. Es kommt darauf an ob viele Wertschriften, Immobilien oder andere Anlagegüter vorhanden sind. Dies hat einen hohen Einfluss auf den Zeitaufwand des Steuerberaters.
Ein weiterer Aspekt ist das Sparpotenzial. Haben Sie wirklich immer alle möglichen Abzüge berücksichtigt bei der Erstellung ihrer Steuerunterlagen? Bei diesen, für viele komplizierten Dokumenten geht schnell etwas vergessen. Lassen sie ihre Steuererklärung durch einen ausgewiesenen Treuhandfachmann ausfüllen und sparen Sie unter Umständen mehrere hundert oder gar tausende Franken an Steuerausgaben. Dann hat es sich allemal gelohnt, sich einen Steuerberater zu nehmen.
Holen sie sich jetzt Ihre persönlichen Offerten und Angebote in Seedorf BE für das Ausfüllen ihrer Steuerunterlagen.

 

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Seedorf BE / Kanton Bern

Die Wegleitung findet man in aller Regel auf der Internetseite des Kantons. Je nach Kanton werden verschiedene Tools eingesetzt um die Steuererklärung auszufüllen. An vielen Orten ist bereits eine Online Einreichung möglich, die Daten können online übermittelt werden.

Verschiedene Aktionen sind über die Webseite des Kantons Bern möglich

Download der Steuersoftware TaxMe

Download der Wegleitung

Aufruf der Dokumente für eine Fristerstreckung / Fristverlängerung in Seedorf BE

Kontaktaufnahme mit den zuständigen Person für die Klärung von Fragen

https://www.fin.be.ch/fin/de/index/steuern.html

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