Steuererklärung ausfüllen lassen in Zug


Jeweils im Februar wird auch in Zug die Steuererklärung zugestellt. Nun ist es Zeit sich Gedanken zu machen, wann und durch wen diese ausgefüllt werden soll.

Möchten Sie dieses Mal endlich überprüfen, ob Sie bis anhin alles richtig gemacht haben? Oder haben Sie schlichtweg weder Lust noch Zeit die Steuererklärung zu erstellen? Haben Sie allgemein komplizierte Steuerverhältnisse oder viele Veränderungen in der Steuersituation? Dann ist es an der Zeit das Ganze mal an einen Steuerberater weiterzugeben.

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  • Durch ein richtiges ausfüllen der Erklärung sind hohe Steuereinsparungen möglich
  • Verfehlungen beim Ausfüllen werden vermieden
  • Sie selbst sparen Zeit und schonen Ihre Nerven
  • Mit der Auswahl des passenden Anbieters sparen Sie bis 70% an Kosten
  • Bis zu vier Angebote können Sie hier unverbindlich und kostenlos anfordern und miteinander vergleichen

Sie wohnen in Zug und suchen einen Steuerberater respektive jemanden der ihre Steuererklärung ausfüllt. Dann sind sie auf dieser Seite genau richtig. Fordern Sie hier kostenlos mehrere Offerten von Steuerberatern aus Ihrer Region ein. Gerade beim erstellen von Steuererklärungen und anderen Finanzdienstleistungen gibt es allerlei Preise und Stundenansätze. Deshalb lohnt es sich umso mehr, genau hinzuschauen, verschiedene Offerten zu vergleichen und das richtige Angebot aus der Umgebung für sich zu finden. Füllen sie das Formular aus und erhalten Sie ein Angebot für das Erstellen ihrer Steuererklärung.

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Steuererklärung - Was muss ich beachten
  • Einkommen inklusive aller Zusatzeinkünfte korrekt deklarieren
  • Berufsauslagen sowie alle möglichen Abzüge angeben, zu den wichtigsten Abzügen in der Steuererklärung gehören:
    • Abzüge für Unterstützungspflichtige Kinder und Jugendliche
    • Alle Aufwendungen die durch den Beruf entstanden sind (Berufsauslagen wie Auto, Verpflegung usw.)
    • Liegenschaftsunterhaltskosten (je nach Kanton gibt es hier verschiedene Richtlinien
    • Schuldzinsen
    • Versicherungsprämien sowie Krankheits- und Unfallkosten
  • Säule 3a, Beiträge an Vorsorgeeinrichtungen können bis zu einem definierten Betrag vom Einkommen abgezogen werden (mit Pensionskasse dürfen Sie im Kanton Zug für 2023 maximal CHF 7’056 in die Säule 3a einzahlen und bei den Steuern abziehen, ohne PK maximal CHF 35’280)
  • Weiterbildungs- und Umschulungskosten können in Abzug gebracht werden (gerade diese gehen oft unter oder es ist unklar was angegeben werden darf und was nicht)

Plicht zur Steuererklärung

Es besteht für jede in der Schweiz wohnhafte Person die Pflicht zur Angabe der steuerrelevanten Daten. Es gibt nur ganz wenige Ausnahmeregelungen, die eine Person vom erstellen der Steuererklärung befreien können.  Ob Sie in ihrer aktuellen Situation eine Steuererklärung ausfüllen müssen oder nicht klären sie am besten mit dem Steueramt ihrer Wohngemeinde oder ihres Wohnkantons ab. Für ausländische Staatsangehörige die in der Schweiz ihren Wohnsitz haben ist auch eine pauschale Besteuerung möglich.

Steuererklärung elektronisch ausfüllen in Zug / im Kanton Zug

Grundsätzlich bietet heute jeder Kanton eine Möglichkeit an, die Steuerdokumente digital zu erstellen. Es ist Ihnen überlassen welchen Weg Sie wählen – ob elektronisch oder das ausfüllen von Hand. Gerade auch die laufende Änderung zur digitalen Steuererklärung ist ein Aspekt beim Entscheid die Steuerunterlagen selber zu bearbeiten oder durch eine Fachperson ausfüllen zu lassen.

Der Kanton Zug setzt die Steuersoftware e-Tax Zug ein. Das Steuertool kann auf der Webseite des Kantons heruntergeladen werden.

Nicht zu lange zuwarten mit der Steuererklärung

Solch unangenehme Sachen wie eine Steuererklärung legt man sich zuerst mal einige Wochen oder Monate zur Seite, das erstellen hat ja noch Zeit. Trotzdem ist es wichtig diese frühzeitig und vor allem innert der gesetzten 30 tägigen Frist auszufüllen. Ist dies nicht möglich, sollte man so schnell es geht eine Fristerstreckung bei der Gemeinde oder beim zuständigen Steueramt beantragen. Damit ist es relativ einfach möglich, die Frist für die Abgabe hinauszuschieben. Ansonsten ist vielerorts, wahrscheinlich auch in Zug schon bald mit einem Erinnerungsschreiben zu rechnen.

Falls Sie ihre wertvolle Zeit nicht für diese unbeliebten Tätigkeiten aufwenden möchten, lassen sie sich die Erklärung von einem Profi, einem Steuerberater ausfüllen. Ein Steuerberater mit der erforderlichen Erfahrung erledigt dies für Sie innerhalb kurzer Zeit. Sie selber können die Zeit für andere Dinge einsetzen, und Dank einer erstklassig ausgefüllten Steuererklärung sparen Sie zusätzlich auch noch Geld.

Der wirtschaftliche Aspekt

Der Kostenaufwand, die Steuerunterlagen von einem Profi ausfüllen zu lassen hält sich relativ klein. Es kommt darauf an ob viele Wertschriften, Liegenschaften oder andere Anlagegüter vorhanden sind. Dies hat grossen Einfluss auf den Zeitaufwand des Steuerberaters.
Ein weiterer Aspekt ist das Sparpotenzial. Haben Sie wirklich die letzten Jahre alle möglichen Abzüge berücksichtigt bei der Erstellung ihrer Steuerunterlagen? Bei diesen, für viele schwer verständlichen Dokumenten geht schnell etwas vergessen. Lassen sie ihre Steuererklärung durch einen ausgewiesenen Treuhandfachmann ausfüllen und sparen Sie je nachdem mehrere hundert oder gar tausende Franken an Steuern. Dann hat es sich auf jeden Fall gelohnt, sich einen Steuerberater zu nehmen.
Holen sie sich jetzt Ihre persönlichen Offerten und Angebote in Zug für das Erstellen ihrer Steuererklärung.

 

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Steuererklärung in Zug – Übersicht über die Anbieter

Zug / Kanton Zug

Die Wegleitung findet man meistens auf der Webpage des Kantons. Je nach Kanton werden unterschiedliche Tools eingesetzt um die Steuererklärung auszufüllen. An vielen Orten ist bereits eine Online Einreichung möglich, die Daten können online übermittelt werden.

Verschiedene Aktionen sind über die Webseite des Kantons Zug möglich

Download der Steuersoftware e-Tax Zug

Download der Wegleitung

Aufruf der Dokumente für eine Fristerstreckung / Fristverlängerung in Zug

Kontaktaufnahme mit den zuständigen Person für die Klärung von Fragen

https://www.zg.ch/behoerden/finanzdirektion/steuerverwaltung

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